Gesetz zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens
Unterbindung massenhafter Abmahnungen durch Reduzierung der finanziellen Anreize für entsprechende Geschäftsmodelle im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht: Begrenzung der Abmahnkosten durch Einführung gesetzlicher Streitwertbegrenzungen gegenüber nichtgewerblichen Nutzern, Gegenanspruch auf Ersatz von Aufwendungen bei ungerechtfertigter Abmahnung, Einschränkung des Auskunftsanspruchs sowie des Drittauskunftsanspruchs, Einführung einer Bagatellklausel sowie Aussetzung des sog. fliegenden Gerichtsstandes<br /> Neufassung § 97a, Einfügung § 105a sowie Änderung §§ 101 und 106 Urheberrechtsgesetz, Neufassung §§ 49 und 51 Gerichtskostengesetz, Änderung §§ 8 und 12 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie § 8 Unterlassungsklagengesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C164