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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-259579

Gesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Stage otherUpdated 4mo ago

Effektivierung und Straffung des gerichtlichen Verfahrens in Ordnungswidrigkeitssachen mit Wirkung insbes. im Bereich gleichförmiger Verfahren bei Verkehrsverstößen: Umfang der Amtsaufklärungspflicht und des Begründungserfordernisses von Entscheidungen entsprechend der Bedeutung der Sache, Verzicht auf Hauptverhandlungen, Einstellungen ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft, Anhebung von Wertgrenzen und Einführung einer Anhörungsrüge im Rechtsmittelverfahren; Zuweisung sämtlicher Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht an die Amtsgerichte;<br /> Änderung zahlr §§, Einfügung § 80a neu und Umsetzung § 80a alt als 80b Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Änderung § 41 Bundesdatenschutzgesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Möglichkeit eines Teilerlasses der Geldbuße im Falle unverzüglicher Zahlung nach Rechtskraft;<br /> Zusätzliche Änderung § 18 und erneute Änderung § 46 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 91/22 GESTA 20. WP C015