Gesetz zur effektiven Verfolgung von Mietwucher (Mietwuchergesetz)
Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br /> Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzesentwurfs auf BT-Drs 20/9174 (GESTA C074)<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 21/134 (GESTA 21. WP C004)