Gesetz zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung
Abschaffung starrer Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone von 450 bzw. 850 Euro und Kopplung an die Mindestlohnentwicklung: Festlegung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache und für Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns zum 1. Januar 2019, Bestandsschutz- und Übergangsvorschriften;<br /> Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA G009