Gesetz zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone
Ersetzen starrer Entgeltgrenze von 450 Euro für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Begrenzung (53facher Betrag des jeweiligen gesetzlichen Mindestlohns), Anpassung der Entgeltgrenzen in der Gleitzone entsprechend der Grenze für die geringfügige Beschäftigung bei zusätzlicher Anhebung der Obergrenze auf rund 1.300 Euro (148facher Betrag des gesetzlichen Mindestlohns); Ermittlung von Entgeltpunkten für Beschäftigte in der Gleitzone auf Grundlage tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts;<br /> Änderung versch. §§ von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA G014