Gesetz zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz - StVUnfStatG) (G-SIG: 09020179)
<b>Bezug:</b> Entschließungen BT Drs. 8/3417 vom 29.11.79 und BR-Drs. 15/80 (B) vom 8.2.80 <br><br><b>Inhalt:</b> Fortführung der Verkehrsunfallstatistik unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes bei Einschränkung auf den unabweisbar notwendigen Informationsbedarf durch eine neue Rechtsgrundlage. Für den Bund ergeben sich keine Mehrkosten. Bei den Ländern ist durch die Verringerung der Fallzahlen mit einer Kostenentlastung zu rechnen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einarbeitung von Vorschlägen des Bundesrates, nach denen Einzelangaben für Zwecke der Unfallforschung auch an die Gemeinden des Unfallortes übermittelt werden dürfen. Bei der Erhebung der Unfallstatistik werden auch Feststellungen darüber getroffen, ob die Fahrzeuginsassen angeschnallt waren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßenverkehrsstatistik * Unfallstatistik