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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-57315

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Stage enactedUpdated 17d ago

Vorschriften zur Durchführung der Verordnung: Form und Verfahren betr. Ausstellung der Bescheinigung zu ohne Vollstreckbarkeitserklärung in anderen Mitgliedsstaaten zu vollstreckenden inländischen Titeln; Umsetzung einer EuGH-Entscheidung betr. Vollstreckbarkeit eines ausländischen Titels über die freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes in Deutschland; rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen und Klarstellungen; Kostenregelungen;<br /> Einfügung §§ 1110 bis 1117 sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Neufassung § 2 und Änderung versch. §§ Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen, Änderung einzelner §§ in weiteren 9 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12. Dezember 2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) (ABl. L 351, 20.12.2012, S. 1)<br /> Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsersuchen betr. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vom 26. April 2012 (C-92/12 PPU &ndash; Health Service Executive v. S.C., A.C.)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen und redaktionelle Bereinigungen; Klarstellung betr. Prozesskostenhilfe: Zuständigkeit der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Bewilligungsverfahren;<br /> Erneute Änderung § 20 und zusätzliche Änderung § 25a Rechtspflegergesetz; erneute Änderung § 52 Gerichtskostengesetz sowie zusätzliche Änderung § 73a Sozialgerichtsgesetz; § 166 Verwaltungsgerichtsordnung und § 142 Finanzgerichtsordnung