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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-176966

Gesetz zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (G-SIG: 11020227)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch B18, G20, G22 und G28 <br><br><b>Inhalt:</b> Einrichtung einer gemeinsamen Vertretung für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch Umwandlung der Jugendvertretung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung; Änderung versch. § des Bundespersonalvertretungsgesetzes, des § 82 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes und des § 15 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Wiedereinbeziehung der Auszubildenden in der Krankenpflege in den Geltungsbereich des Personalvertretungsrechts. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auszubildender/Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Verwaltungen * Verwaltung/Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Verwaltungen * Bundespersonalvertretungsgesetz/Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Verwaltungen * Arbeitsgerichtsgesetz/ Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Verwaltungen * Kündigungsschutzgesetz/Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Verwaltungen * Krankenpflegeausbildung/Wiedereinbeziehung Auszubildender in das Personalvertretungsrecht