Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
Weitere Finanzielle Entlastungen nach der hohen Zuwanderung von Flüchtlingen; schrittweise Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie des Umsatzsteueranteils der Gemeinden und Länder, jährliche Integrationspauschale, zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau;<br /> Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz, §§ 6b und 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 3 und 4 Entflechtungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verständigung von Bund und Ländern auf eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vom 16. Juni 2016 für die Jahre 2016 bis 2018; Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration vom 7. Juli 2016 für die Jahre 2016 bis 2018; Vereinbarung zur Gewährung von Kompensationsmitteln für die Länder in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 für den Wohnungsbau im Integrationskonzept<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderung der Beträge zum Umsatzsteueranteil für 2016 und 2017 betr. Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge, Verringerung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die neuen Ländern und der von den Ländern auf den Bund zu übertragenden Umsatzsteuereinnahmen, Berücksichtigung der bereits ab Oktober 2015 der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugegangenen Flüchtlinge bei der Bundesbeteiligung an den KdU;<br /> Änderung § 11 Finanzausgleichsgesetz