Gesetz zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften (G-SIG: 15019114)
<b>Bezug:</b> Siehe auch D038 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung § 2c sowie Änderung der §§ 17 und 52 Einkommensteuergesetz: einheitliche steuerliche Behandlung der Gewinne aller Fondsgesellschafter von Wagniskapitalgesellschaften (Venture Capital- Fonds bzw. Private Equity-Fonds), steuerliche Erfassung des erhöhten Gewinnanteils von Fonds-Initiatoren auch bei nominellen Kapitalbeteiligungen unter einem Prozent und höherer Beteiligung am Veräußerungsgewinn (carried interests von Managern). Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich nicht bezifferbare Mehreinnahmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Unternehmensbesteuerung/Gesetz zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften * Risikokapital/Gesetz zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften * Fonds/Gesetz zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften * Vermögensverwaltung/Gesetz zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften