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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-80058

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Stage enactedUpdated 17d ago

Erweiterung der Möglichkeiten der Abschiebungshaft sowie aufenthaltsrechtlicher Überwachung (elektronische Fußfessel) betr. vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, insb. aus Gründen der inneren Sicherheit; Möglichkeit räumlicher Beschränkung des Aufenthalts für Geduldete bei Verweigerung der Mitwirkung an der Beseitigung von Ausreisehindernissen; Abschaffung einmonatiger Widerrufsfrist nach über einjähriger Duldung für diese Personengruppe; Verlängerung zulässiger Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 10 Tage; Möglichkeit des Einbehalts ausländischer Reisepapiere auch deutscher Mehrstaater; Möglichkeit zur Weitergabe bes. geschützter Daten, v.a. aus medizinischen Attesten, zur Gefahrenabwehr durch das BAMF; Asylantragstellung von Amts wegen durch die Jugendämter für in Obhut genommene unbegleitete ausländische Minderjährige; Einführung der Möglichkeit zum Auslesen mobiler Datenträger im Asylverfahren zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung von Identität und Staatsangehörigkeit Asylsuchender; Möglichkeit zur Verlängerung der Befristung der Verpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person;<br /> Einfügung § 56a und Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz, Einfügung § 15a und Änderung versch. §§ Asylgesetz, Änderung § 42 SGB VIII; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung, Möglichkeit der Unterbringung von Gefährdern während der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten, Residenzpflicht für Gefährder im Asylverfahren, Übermittlungspflichten bei Heimatreisen von Schutzberechtigten in ihren Verfolgerstaat, Wegfall der Ankündigung der Abschiebung von Geduldeten nur bei aktuell andauernder Nichtmitwirkung, Möglichkeit des Datenabgleichs des BKA mit ausländischen Staaten, Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen in Extremfällen auf maximal 24 Monate, Eröffnung der Sprungrevision;<br /> Einfügung § 85a sowie erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz, erneute Änderung § 8 und 47 sowie zusätzliche Änderung §§ 16, 59b und 78 Asylgesetz, Einfügung § 1597a sowie Änderung §§ 1598, 1600 und 1600b BGB, Aufhebung Art. 229 § 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung §§ 11 und 14 Freizügigkeitsgesetz/EU sowie §§ 171 und 176 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit