Gesetz zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 WiStG durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Ordnungswidrigkeitstatbestands der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br /> Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 849/21 in der Fassung BR-Drs 849/21 (Beschluss) (GESTA 20. WP C003)