Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br /> Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 20/13294 GESTA C123 sowie BT-Drs 21/134 GESTA 21. WP C004