Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br /> Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/9174 sowie BT-Drs 20/13294 (GESTA 20. WP C047/C123)