Gesetz zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Vollzugsanstalten und zur Sicherung des Vollzugszieles der Resozialisierung Erhöhung der Strafandrohung für die Einbringung von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt oder die Weitergabe in einer solchen durch ein neues Regelbeispiel;<br /> Änderung § 29 Betäubungsmittelgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.