Gesetz zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen- und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz)
Anpassung des Einkommensteuertarifs an die wirtschaftliche Entwicklung: Erhöhung des Grundfreibetrags auf 3.000 DM, des Arbeitnehmerfreibetrages auf 480 DM und des Werbungskosten-Pauschbetrags für Sparer auf 450 DM für Ledige bzw. 900 DM für Verheiratete;<br /> Änderung §§ 9 a, 19, 32 a und 52 Einkommensteuergesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Siehe auch GESTA 7. WP D026, D039, D048, D050 und D051