Gesetz zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen- und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz)
Anpassung des Einkommensteuertarifs an die wirtschaftliche Entwicklung: Erhöhung des Grundfreibetrags auf 3.000 DM, des Weihnachtsfreibetrags auf 300 DM, des Werbungskosten-Pauschbetrags für Sparer auf 450 DM für Ledige bzw. 900 DM für Verheiratete und Festsetzung der Veranlagungsgrenze für verheiratete Arbeitnehmer auf 48.000 DM pro Jahr;<br /> Änderung §§ 3, 9 a, 32 a, 46 und 52 Einkommensteuergesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Siehe auch GESTA 7. WP D036, D039, D048, D050 und D051