Gesetz zur Beseitigung der Benachteiligung der Prostituierten (G-SIG: 13020709)
<b>Bezug:</b> Siehe auch I017 <br><br><b>Inhalt:</b> Anerkennung der zivilrechtlichen Wirksamkeit von Vereinbarungen über das Entgelt für sexuelle Handlungen von Prostituierten. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Mehrkosten.