Gesetz zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften (G-SIG: 09020211)
<b>Bezug:</b> Internationales Abkommen über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen vom 29.06.06, RGBl 1911, S. 5. <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung überholter Arbeitsschutzbestimmungen; Änderung der §§ 17- 20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit nach Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe; Änderung der §§ 7 und 8 des Schwerbehindertengesetzes: Anrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Beschäftigungsquote des Betriebs. Das Gesetz verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigung/Gesetz zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften * Schwerbehindertengesetz/ Änderung der §§ 7 und 8: Anrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Beschäftigungsquote des Betriebs * Arbeitsschutz/Aufhebung überholter Arbeitsschutzbestimmungen * Arbeitszeitordnung/Änderung der §§ 17-20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe * Nachtarbeit/Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe * Backgewerbe/Aufhebung des Nachtbackverbots * Frau/Änderung der §§ 17-20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe