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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-238529

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Stage enactedUpdated 17d ago

Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung: vorläufige Anordnung zur Ermöglichung von Genehmigungen für vorbereitende Baumaßnahmen, Verzicht auf Erörterung durch die Anhörungsbehörde sowie Ersetzung von Planfestellungsbeschluss durch Plangenehmigung bei vorgesehener UVP, einheitliche Klagebegründungsfrist, Verpflichtung zur Veröffentlichung von Plänen im Internet, Projektmanager zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten, Regelungen zur Verfahrensbündelung beim Eisenbahn-Bundesamt und zum im laufenden Genehmigungsverfahren zugrunde zu legenden Prognosehorizont sowie Aktualisierung und Erweiterung der Vorhaben mit erst- und letztinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im Eisenbahnbereich; Evaluierung der Gesetzeswirkungen 8 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung versch. §§ Bundesfernstraßengesetz und Bundeswasserstraßengesetz, Änderung versch. §§ und Anlage 1 zu § 18e Allgemeines Eisenbahngesetz sowie Änderung §§ 3 und 10 Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verabschiedung eines Planungsbeschleunigungsgesetzes<br /> Strategie Planungsbeschleunigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur von 2017 auf der Basis der Handlungsempfehlungen des Innovationsforums Planungsbeschleunigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Aufnahme der Fernstraßenprojekte Fehmarnbelt- und Fehmarnsundquerung sowie des Bundeswasserstraßenprojekts Elbe-Seitenkanal, Klarstellungen u.a. betr. Aufsicht für Schutzwaldungen und Überschreitung von Grenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung, redaktionelle Änderungen und Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung:<strong> </strong>Prüfung der Nutzung der Ergebnisse des Raumordnungs- für das Planfeststellungsverfahren, frühzeitiger Bürgerbeteiligung in Form von Beteiligungsscopings sowie der Einführung einer verbindlichen Frist bis zur Eröffnung von Gerichtsverfahren, zeitnahe Übernahme der Gesetzesregelungen und Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des PBefG;<br /> Zusätzliche Änderung § 10 und Anlage zu § 17e sowie erneute Änderung §§ 17 und 22 Bundesfernstraßengesetz, erneute Änderung § 18 und Anlage 1 zu § 18e sowie zusätzliche Änderung § 18g Allgemeines Eisenbahngesetz, erneute Änderung § 14 sowie zusätzliche Änderung Anlage 2 zu § 14e Bundeswasserstraßengesetz sowie Folgeänderungen in 4 weiteren Gesetzen