Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
Verringerung der Gesamtdauer von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich zur schnelleren Realisierung von Infrastrukturvorhaben: Verkürzung des Instanzenzuges bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren für den Bau von Windkraftanlagen, Landesstraßen, Häfen u.a., Verzicht auf eine planungsrechtliche Genehmigung für diverse Baumaßnahmen im Bereich der Schiene, Lockerung der Pflicht von Umweltverträglichkeitsprüfungen insb. im Zusammenhang mit bestehenden Eisenbahnbetriebsanlagen, Flexibilisierung und stärkere Digitalisierung des Raumordnungsverfahrens;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anpassungen zu Beschleunigungsmaßnahmen in den Bereichen Windenergie, Fernwärme, Kraft-Wärme-Koppelung sowie Straßenbahninfrastruktur, Klarstellungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Erneute Änderung und zusätzliche Einfügung versch. §§ von 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, zusätzliche Änderung versch. §§ von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung