Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (G-SIG: 14019191)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C037, C040, C202, C204 und C214 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Einfügung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch: Bekämpfung des Zahlungsverzugs in der Wirtschaft durch zügige gerichtliche Geltendmachung fälliger Ansprüche, Anhebung des gesetzlichen Verzugszinssatzes und Einführung einer Gutachterbescheinigung, durch die die Vergütung von Werksleistungen schneller fällig gestellt werden kann und eine belastbare Grundlage für die Finanzierung bestrittener Werklohnforderungen abgibt. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Eintritt des Zahlungsverzugs 30 Tage nach Eingang einer Forderung, Regelung für Sicherheitsleistungen, Fertigstellungsbescheinigung nur für mängelfreie Werke; Einfügung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und § 27a AGB- Gesetz, Änderung § 352 Handelsgesetzbuch und § 301 Zivilprozessordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gläubiger/Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen * Rechnung/ Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen * Mahnverfahren/Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen * Bürgerliches Gesetzbuch/ Änderung und Ergänzung versch. §§ BGB betr. Zahlungsverzug * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Einfügung Art. 229 EGBGB betr. Zahlungsverzug * AGB-Gesetz/Einfügung § 27a AGB-Gesetz betr. Zahlungsverzug * Handelsgesetzbuch/Änderung § 352 HGB betr. Zahlungsverzug * Zivilprozessordnung/Änderung § 301 ZPO betr. Zahlungsverzug