Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Abweichungen bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Befreiung vom Bebauungsplan zugunsten zusätzlicher Wohnbauvorhaben (Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe, etc.), Abweichungen von Lärmschutzregelungen in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bis Ende 2031;<br /> Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 256/25 GESTA P001<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Genehmigungsfiktion durch Gemeinden auf drei Monate, Privilegierung von Außenbereichsvorhaben zur Produktion oder Lagerung von Produkten der Landesverteidigung, Möglichkeit zur Ansiedlung gesundheitsnaher Einrichtungen