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Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

Stage enactedUpdated 17d ago

Umsetzung der politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG am 4. Oktober 2022 zur Vorverlegung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier auf das Jahr 2030 und zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit: Vorziehung der Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030, Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024, Regelung der Option für einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb bzw. die Überführung in eine Reserve;<br /> Änderung verschiedener §§ und Anlage 2 (Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen) Kohleverstromungsbeendigungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verpflichtung der Bundesregierung zum Vorschlag von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Fall drohender Nichterreichung, Bewertung des Monitoring-Berichts der Bundesregierung auch durch Expertenrat für Klimafragen, Streichung des Ausschlusses von Biomethan bei KWK-Anlagen, Aktualisierung des beihilferechtlichen Vorbehalts zur Auszahlung von Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber; rechtstechnische Anpassung; Annahme einer Entschließung zur Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Strukturwandel und der finanzieller Investitionshilfen an geänderten Ausstiegspfad;<br /> Verzicht auf Änderung § 26, erneute Änderung § 47 und zusätzliche Änderung § 54 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, Änderung Art. 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor § 6 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Änderung Art. 10 Kohleausstiegsgesetz