Gesetz zur Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen des Bundes (G-SIG: 12020086)
<b>Bezug:</b> Weitgehende Übernahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung J02 Siehe auch J12 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Verkehrsplanung in den neuen Bundesländern vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen auf das gesamte Bundesgebiet: Verkürzung der mehrstufigen Verfahren der Verkehrswegeplanung, insbesondere in den Bereichen Planfeststellung, Besitzeinweisung und gerichtliches Verfahren, Konzentration der Beurteilung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens, zeitlich befristete sondergesetzliche Regelungen für die neuen Bundesländer, insbesondere weitere Vereinfachungen im Planfeststellungsverfahren, Konzentration der gerichtlichten Kontrolle beim Bundesverwaltungsgericht, Erleichterungen für Vorarbeiten zu bundesbahn- und luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungen, Schaffung eines bundesrechtlichen Enteignungsverfahrens; Änderung der §§ 16 bis 19 Bundesfernstraßengesetz, der §§ 14, 17, 19, 20 und 44 Bundeswasserstraßengesetz, der §§ 36 und 37 Bundesbahngesetz, der §§ 8, 10 und 28 Luftverkehrsgesetz und der §§ 80 und 82 Verwaltungsgerichtsordnung. Die Beschleunigung der Verkehrswegeplanung kann kostensenkend wirken. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verkehrsweg/Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen des Bundes * Neue Bundesländer/Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen des Bundes in den neuen Ländern * Planfeststellung/Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens bei Verkehrswegen * Bundesverwaltungsgericht/Zuständigkeit des BVerwG für Verkehrswegeplanung in den neuen Bundesländern * Bundesfernstraßengesetz/Änderung der §§ 16 bis 19 FStrG betr. Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen des Bundes * Bundeswasserstraßengesetz/Änderung der §§ 14, 17, 19, 20 und 44 WaStrG betr. Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen des Bundes * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung der §§ 80 und 82 VwGO betr. Beschleunigung der Planung von Verkehrswegen des Bundes * Luftverkehrsgesetz/Änderung der §§ 8, 10 und 28 LuftVG betr. Beschleunigung der Planung von Flugplätzen