Gesetz zur beschäftigungswirksamen Änderung des Kündigungsschutzes (G-SIG: 14019016)
<b>Bezug:</b> Studie des DIHT "Impulse für den Arbeitsmarkt" vom August 1998 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 23 Kündigungsschutzgesetz: Anhebung der Beschäftigtenzahl eines Betriebes, bei der das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, von zehn auf zwanzig Arbeitnehmer. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigungspolitik/Gesetz zur beschäftigungswirksamen Änderung des Kündigungsschutzes * Mittelständisches Unternehmen/ Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Betrieben mit bis zu zwanzig Mitarbeitern