Gesetz zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlaß einiger Gesetze
Beseitigung von Verfahrensmängeln durch eine gesetzliche Fiktion: Verlegung des Erlasszeitpunkts verschiedener Gesetze auf den Tag nach dem Inkrafttreten der maßgeblichen Grundgesetzänderung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen