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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-66154

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Stage enactedUpdated 16d ago

Grundlegende Neuregelung der Dopingbekämpfung im Sport: Bündelung der Rechtsvorschriften und Überführung im Arzneimittelgesetz geregelter Verbote und Strafbewehrungen in das Anti-Doping-Gesetz, Erweiterung der Verbote durch neue Tatbegehungsweisen, Erfassung von Dopingmethoden, Strafbarkeit des Selbstdopings sowie von Erwerb und Besitz von Dopingmitteln im Leistungssport, Ermächtigung von Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Datenübermittlung an die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), Berechtigung der NADA zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Sportlern;<br /> Gesetz gegen Doping im Sport (<strong>Anti-Doping-Gesetz</strong> &ndash; AntiDopG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Aufhebung versch. §§ Arzneimittelgesetz, Änderung Dopingmittel-Mengen-Verordnung, § 100a Strafprozessordnung sowie § 1 FIDE-Verzeichnis-Verordnung; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Strafbarkeit des Selbstdopings bei Anwendung des Dopings im Ausland bzw. gedopter Wettkampfteilnahme im Inland, Beschränkung der Versuchsstrafbarkeit betr. Erwerb und Besitz von Dopingmitteln, Straffreiheit bei &quot;tätiger Reue&quot;, Evaluation innerhalb von fünf Jahren, Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 3 und 4 Anti-Doping-Gesetz, zusätzliche Änderung §§ 11 und 11a Arzneimittelgesetz