Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insb. von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den mit dem Konsum neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) verbundenen Gesundheitsgefahren: weitreichendes Verbot des Handels, Inverkehrbringens, Herstellens, Erwerbs, Besitzes und Verabreichens von NPS, Strafbewehrung des auf Weitergabe zielenden Umgangs mit NPS, Einführung einer Stoffgruppenregelung; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis sowie Freiheit der Person;<br /> <strong>Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz</strong> (NpSG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 100a und 112a Strafprozessordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausschluss möglicher Zweifelsfragen zum Verbot bestimmter Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel durch Streichung der betreffenden Verbindungen aus der Stoffgruppe der Phenethylamine