Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (G-SIG: 13020607)
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Länderantrag auf BR Drs 793/96 G065 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erleichterte Bekämpfung der vorgetäuschten Selbständigkeit: Erleichterung der Zuordnung von Scheinselbständigen zu abhängig Beschäftigten mit Hilfe eines Kriterienkatalogs, Einführung einer widerlegbaren Vermutung über ein Beschäftigungsverhältnis sowie subsidiäre Haftung des Auftraggebers für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Subunternehmen; Änderung der §§ 7 und 28e 4. Buch Sozialgesetzbuch, §§ 5 und 6 5. Buch Sozialgesetzbuch, des § 20 11. Buch Sozialgesetzbuch, § 168 Arbeitsförderungsgesetz sowie § 6 Beitragsüberwachungsverordnung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialversicherungsbeitrag/Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Sozialgesetzbuch IV/Änderung der §§ 7 und 28e SGB IV betr. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Sozialgesetzbuch V/Änderung der §§ 5 und 6 SGB V betr. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Sozialgesetzbuch XI/Änderung § 20 SGB XI betr. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Arbeitsförderungsgesetz/ Änderung § 168 AFG betr. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Beitragsüberwachungsverordnung/Änderung § 6 Beitragsüberwachungsverordnung betr. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Selbständiger/Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit * Freier Mitarbeiter/Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit