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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-64803

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Stage enactedUpdated 16d ago

Bekämpfung der grenzüberschreitenden und internationalen Korruption durch Umsetzung mehrerer europäischer Rechtsinstrumente (Europarat-Abkommen nebst Zusatzprotokoll, EU-Rahmenbeschluss): Ergänzung des Auslandstatenkataloges sowie des Vortatenkatalogs betr. Geldwäsche, Anpassungen und Erweiterungen betr. Bestechung ausländischer Amtsträger bzw. Amtsträger internationaler Organisationen sowie Korruption im Geschäftsverkehr, Übernahme von Bestechungsvorschriften aus den Nebenstrafrecht; Aufhebung der Differenzierung zwischen Bestechlichkeit und Bestechung betr. erweiterter Verfall nach Nichtigkeitserklärung der Regelung zur Vermögensstrafe; zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme Anhebung des Strafrahmens bei Angriffen auf Informationssysteme; rechtsförmliche Anpassung betr. EU-Richtlinie Umweltschutz;<br /> Änderung und Neufassung zahlr §§ Strafgesetzbuch, Aufhebung Art. 2 und 3 EU-Bestechungsgesetz, Aufhebung Gesetz über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vertragsgesetz s. GESTA CX012<br /> Rahmenbeschluss vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L192 vom 31.07.2003, S. 54) ; Richtlinie 2013/40/EU vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates (EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme) (ABl. L218, 14.08.2013, S. 8) ; Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (EU-Richtlinie Umweltstrafrecht) (ABl. L328, 06.12.2008, S. 28)<br /> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2002 zur Unvereinbarkeit des § 43a StGB (Vermögensstrafe) mit dem Grundgesetz (2 BvR 794/95, BVerfGE 150, 135)<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 548/07 (GESTA 16. WP C118) in geänderter Fassung<br /> Siehe auch GESTA C042<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche bei eigenem spezifischem Unrechtsgehalt auch neben der Vortat sowie Anpassungen betr. TKÜ und Wohnraumüberwachung, Klarstellung von Tatbestandsmerkmalen betr. Bestechung/Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Erneute Änderung § 261 und erneute Neufassung § 299 Strafgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung §§ 100a und 100c Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen im Bericht der Financial Action Task Force (FATF) über die Evaluierung Deutschlands 2010 ; Empfehlungen der FATF 2012 u.a. zur Strafbarkeit der Geldwäsche und Selbstgeldwäsche