Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung von Internet-Zugangsvermittlern zur Sperrung von durch das Bundeskriminalamt gelisteten kinderpornographischen Webseiten und Umleitung auf eine Stoppmeldung, Evaluierung und Berichterstattung durch die Bundesregierung innerhalb von zwei Jahren;<br /> Einfügung § 8a und Änderung § 16 Telemediengesetz sowie Änderung §§ 96 und 149 Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> Im Vollzug entsteht zusätzlicher Aufwand für das Bundeskriminalamt.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Bisheriges Engagement der Internet-Wirtschaft bei der Bekämpfung der Kinderpornographie, Vereinbarung des BKA mit fünf Internetserviceprovidern vom 17. April 2009<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/12850 E063