Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) (G-SIG: 09020117)
<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage G13 (BT-Drs 09/847), Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung eines Bußgelds für Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, Regelung der Überwachung durch die Bundesanstalt für Arbeit und für die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat des Entleiherbetriebes, Einführung eines Straftatbestandes für das Vorschubleisten zu illegaler Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet sowie Erhöhung des Bußgeldrahmens, Ersetzung des Tatbestandmerkmals "aus Gewinnsucht" durch das Merkmal "wirtschaftliche Vorteile" bei der Schwarzarbeit sowie Erhöhung des Bußgeldrahmens; Änderung des § 16 und Einfügung der §§ 14, 17a und 17b AÜG, Einfügung eines § 317b RVO, Änderung der §§ 2 und 229 sowie Einfügung der §§ 233a und 233b AFG, Änderung der §§ 1 und 2 sowie Einfügung eines § 2a Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Einfügung der §§ 47a und 48a Ausländergesetz sowie Änderung des § 71 10.Buch SGB. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanzpolitik/Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung des § 16 und Einfügung der §§ 14, 17a und 17b AÜG betr. Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung * Reichsversicherungsordnung/Einfügung eines § 317b RVO betr. Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 229 sowie Einfügung der §§ 233a und 233b AFG betr. Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Schwarzarbeit/Änderung der §§ 1 und 2 sowie Einfügung eines § 2a Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Neufassungsermächtigung * Ausländergesetz/Einfügung der §§ 47a und 48a Ausländergesetz betr. Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung * Ausländischer Arbeitnehmer/Einfügung der §§ 47a und 48a Ausländergesetz betr. Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 71 10. Buch SGB betr. Bekämpfung der illegalen Beschäftigung