Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (G-SIG: 14019377)
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 298/00 G043 (BT-Drs 14/3645)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe, u.a. Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen, Verbesserung der beschäftigungsfördernden Instrumente des Schwerbehindertenrechts, Stärkung der Rechte von Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung, Ausbau betrieblicher Prävention, Aufbau eines Netzes von Integrationsfachdiensten und -unternehmen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Schwerbehindertengesetz und des 3. Buches Sozialgesetzbuch, Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertengesetz, der Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz, der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung sowie der Eingliederungszuschussverordnung. Bund und Länder werden jährlich in Höhe von ca. 7.000 bzw. 20.000 DM pro Fall entlastet.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 298/00 (s. GESTA G043, BT-Drs 14/3645), Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitslosigkeit/Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Schwerbehindertengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ SchwbG betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Sozialgesetzbuch III/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB III betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Wahlordnung Schwerbehindertengesetz/Änderung § 22 sowie der Überschrift SchwbWO betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbWV betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbAV betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Eingliederungszuschussverordnung/Änderung § 1 EingliederungszuschussVO betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Ausbildungsplatz/Keine Anrechnung von Ausbildungsplätzen auf die Pflichtplätze für Schwerbehinderte