Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Erschwerung bzw. Verhinderung gesamtwirtschaftlich und für Einzelunternehmen unerwünschter Aktivitäten von Finanzinvestoren, dabei keine Beeinträchtigung effizienzfördernder Finanz- und Unternehmensaktivitäten, inbes. Herstellung von Transparenz zur Schaffung einer ausreichenden Informationsbasis für alle Akteure: Vorschriften zum abgestimmten Verhalten von Investoren, Melde- und Mitteilungspflichten, Aktienregister für Namensaktien, Informationsrechte der Belegschaft, Verkauf von Kreditforderungen, intensivere Beobachtung der von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds ausgehenden Risiken durch BaFin und Bundesbank;<br /> Änderung §§ 22, 25, 27 und 28 Wertpapierhandelsgesetz, §§ 30 und 68 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, §§ 67 und 405 Aktiengesetz sowie § 17 Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung, Änderung § 106 und Einfügung § 109a Betriebsverfassungsgesetz.<br /> <br /> Zusätzliche Haushaltsausgaben sind nicht zu erwarten.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Änderungen insbes. zur Erfassung des Investorenverhaltens und zu Mitteilungspflichten; Verbesserung des Schuldner- und Verbraucherschutzes bei Abtretung und Verkauf von Darlehensforderungen, u. a. Unterrichtungspflichten, Kündigungsschutz für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehensverträge, Frist zur Fälligkeit einer Sicherungsgrundschuld sowie Möglichkeit der Vereinbarung eines Abtretungsverbots;<br /> Statt Änderung § 27 Einfügung § 27a Wertpapierhandelsgesetz, Änderung weiterer sechs Gesetze<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Beschluss der G8-Regierungschefs zur Finanzaufsicht bei Hedgefonds und Private-Equity-Fonds<br /> Siehe auch G058 sowie D055 und C068<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Thematisierung der Finanzaufsicht bei Hedgefonds und Private-Equity-Fonds im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft