Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
Ergänzung der Regelung zur Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zwecks Bürokratieentlastung von Unternehmen: Verpflichtung zur nur einmaligen Überprüfung des Führerscheins des Fahrzeugführers durch Halter des Kraftfahrzeugs und damit Vermeidung eines Sorgfaltspflichtverstoßes durch den Arbeitgeber bei Unterlassen einer erneuten Überprüfung;<br /> Änderung § 21 Straßenverkehrsgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 447/24 in der Fassung BR-Drs 447/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP J030)