Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (G-SIG: 13020457)
<b>Bezug:</b> Arbeitsrechtliche Regelung siehe G052 Weitere Vorlagen im Rahmen des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung siehe D027, G050, G051, G053, M034 und M035 <br><br><b>Inhalt:</b> Übertragung der im Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz vorgesehenen Lohnfortzahlungsregelung auf den Beamtenbereich: Verminderung der Besoldung für Zeiten der Dienstunfähigkeit um 20 v. H. bis zur Dauer von sechs Wochen, Abwendungsmöglichkeit durch anteilige Anrechnung auf den Erholungsurlaub, teilweise Anrechnung von Heilkuren auf den Erholungsurlaub, entsprechende Regelung für Empfänger von Amtsbezügen des Bundes; Einfügung § 3b Bundesbesoldungsgesetz, Änderung § 6 Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung, § 12 Sonderurlaubsverordnung, Einfügung § 5a sowie Änderung § 10 Erholungsurlaubsverordnung. Für alle öffentlichen Haushalte ist mit deutlichen Kostenentlastungen zu rechnen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ablehnung des Gesetzesvorhabens. Ablehnung des Gesetzesvorhabens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fortzahlung des Arbeitsentgelts/Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit * Dienstunfähigkeit/Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit * Heilkur/Anrechnung von Heilkuren auf den Erholungsurlaub von Beamten * Bundesbesoldungsgesetz/Einfügung § 3b BBesG betr. Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit * Sonderzuwendung/ Änderung § 6 Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung betr. Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit * Sonderurlaub/Änderung § 12 SonderurlaubsVO betr. Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit * Erholungsurlaubsverordnung/Einfügung § 5a sowie Änderung § 10 EUrlV betr. Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit