Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG)
Begrenzung von Leistungen der Prozesskostenhilfe durch Korrektur der Voraussetzungen für die Bewilligung, angemessene Erhöhung der Eigenbeteiligung, Gewährung als Darlehen bei Überschreitung des Existenzminimums, Verbesserung von Verfahrensvorschriften;<br /> Änderung von 13 Gesetzen und einer Rechtsverordnung<br /> <br /> Das Gesetz führt zu Einsparungen bei den Ländern.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 250/06 in der vom Bundesrat am 19.05.2006 beschlossenen Fassung (s. GESTA 16. WP C058)<br /> Siehe auch GESTA C129