Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)
Regelungen für eine zügige, einsatzorientierte und sozialverträgliche Personalanpassung innerhalb der Bundeswehr vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform, Instrumente zur Unterstützung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, Beurlaubungsregelungen für Soldaten und Beamte zur Förderung anderweitiger Verwendungen, Ausgleichszahlungen bei Einkommenseinbußen im Fall der Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst, Maßnahmen zur Personalausgliederung, abgestufte Vorruhestandsregelungen für Soldaten und Beamte, Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen, Ausgleichszahlungen für Berufssoldaten, Erstattung von Kinderbetreuungskosten, bedarfsorientierte Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit, Erweiterung der Berufsförderungsansprüche, Schaffung eines besonderen Wehrdienstverhältnisses für Reservisten mit besonderen Funktionen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit, Rückdatierung des Stichtags auf den 1. Juli 1992 für die Erhöhung einmaliger Entschädigungszahlungen für Soldaten sowie berechtigte Angehörige im Rahmen der Einsatzversorgung, Berichterstattung des BMVg bis zum 30. September 2014 bezüglich der Evaluation des Personalabbaus;<br /> Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte (<strong>Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz</strong> - SKPersStruktAnpG) als Art. 1, Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (<strong>Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz</strong> - BwBeamtAusglG) als Art. 2 sowie Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (<strong>Reservistinnen- und Reservistengesetz</strong> - ResG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung versch. §§ in weiteren 12 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Einsatz-Weiterverwendungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen zum Kreis der Anspruchsberechtigten für einen Vorruhestand, zur Hinzuverdienstgrenze, zur Anhebung des einmaligen Ausgleichs sowie zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr, Stärkung der Anreize für eine vorzeitige Zurruhesetzung, redaktionelle Änderungen;<br /> Einfügung Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (<strong>Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz</strong> - WVwAÜG) als Art. 3a, Änderung versch. §§ Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz und Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz sowie erneute Änderung von 3 Gesetzen