Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer
Regel-Ausweisung bei Vorliegen einer antisemitischen Straftat, Nichterteilung bzw. Entziehung humanitärer Aufenthaltstitel bei Verurteilung wegen einer antisemitische Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit im Falle der strafrechtlichen Verurteilung wegen schwerwiegender antisemitischer Handlung;<br /> Einfügung § 55a Aufenthaltsgesetz, Änderung §§ 3 und 4 Asylgesetz sowie §§ 10, 11, 17 und 28 Staatsangehörigkeitsgesetz