Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung
Ermöglichung von baulichen Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zum Zwecke der Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, nicht aber der Vergrößerung des gehaltenen Tierbestands;<br /> Änderung § 245a Baugesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 345/20 GESTA P010<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Anlagen zur Haltung von Jungsauen und Sauen einschließlich des Abferkelbereichs;<br /> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen); erneute Änderung § 245a Baugesetzbuch