Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
Möglichkeit der freien Wahl eines Routers am Breitbandanschluss unabhängig von Vorgaben des Netzbetreibers: Konkretisierung der Netzzugangsschnittstelle und Präzisierung der Regelungen zum Anschlusses von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz gem. Richtlinie 2008/63/EG, Absicherung der Wahlfreiheit der Endkunden durch bußgeldbewehrte Informationspflichten für die Netzbetreiber;<br /> Änderung §§ 2, 11 und 17 Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie § 45d Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2008/63/EG vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen (ABl. L 162, 21.06.2008, S. 20)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Angabe der versehentlich nicht aufgenommenen Fußnote zur Gesetzesüberschrift betr. Notifizierung gem. EU-Richtlinie 98/34/EG