Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
Besserer Interessenausgleich und Akzeptanzerhöhung für geregelte risikobehaftete Bergbaubereiche (z.B. Fracking) durch Stärkung von Rechtsposition und Rechtssicherheit Betroffener: vollständige Anwendbarkeit der Vorschriften zur Haftung für Bergschäden einschließlich Bergschadensvermutung auf die Bereiche Untergrundspeicher durch Schaffung künstlicher Hohlräume sowie Bohrlochbergbau;<br /> Änderung versch. §§ Bundesberggesetz sowie Änderung und Aufhebung versch. §§ und Anlage Einwirkungsbereichs-Bergverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen, Änderungen und Ergänzungen, u.a. betr. Einbeziehung seismischer Ereignisse bzw. Erdbeben in die Bergschadenvermutung, Einwirkungsbereich und Einwirkungswinkel; Annahme einer Entschließung: Einrichtung von Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Schadensersatzforderungen, Anpassung des Geltungsbereichs der Bergschadenausfallkasse an die Ausdehnung der Bergschadenshaftung