Gesetz zur Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Auflösung der durch Fortschritte bei der Abwicklung von Risikopositionen stark verkleinerten FMSA, Übertragung der Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten unmittelbar auf das BMF sowie aller übrigen Aufgaben, Rechte und Pflichten, der Vertragsbeziehungen und des Personals auf die Finanzagentur;<br /> Änderung und Aufhebung versch. §§ Stabilisierungsfondsgesetz, Änderung § 9 Kreditwesengesetz, Änderung §§ 2, 3, 4, 5 und 12 FMSA-Kostenverordnung sowie Änderung der Überschrift in Verordnung über die Erstattung und Umlage von Kosten im Zusammenhang mit der Finanzmarktstabilisierung (FMS-Kostenverordnung – FMSKostV), Aufhebung Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung