Gesetz zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen
Aufhebung der zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet eingeführten Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen, Unzulässigkeit technischer Maßnahmen zur systematischen oder anlassunabhängigen Erschwerung oder Beschränkung des Zugangs zu Telemedienangeboten;<br /> Änderung § 7 Telemediengesetz sowie ggf. Aufhebung des verabschiedeten, noch nicht in Kraft getretenen Zugangserschwerungsgesetzes<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur befristeten Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes und Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Seiten<br /> Siehe auch B007, C047, C048 und C083 sowie GESTA 16. WP E063/E061