Gesetz zur Aufhebung des Landbeschaffungsgesetzes (G-SIG: 10020492)
<strong>Inhalt:</strong> Aufhebung des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung vom 23.2.1957, Aufhebung bereits eingeleiteter Maßnahmen. Kosten entstehen keine, allenfalls ergibt sich eine Einsparung von Verwaltungskosten.