Gesetz zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Aufgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes wegen Unverhältnismäßigkeit und Ungeeignetheit zur Erfüllung der Absichten des ursprünglichen Gesetzgebers, Festsetzung der Frist betr. Nachweis einer missbräuchlichen Einreise zum Zwecke der Heilbehandlung auf ein Jahr;<br /> Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Änderung § 23 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Folgeänderungen in 25 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Den unbezifferbaren, wahrscheinlich jedoch geringen Mehrkosten für Sozialversicherungsbeiträge und Unterbringung stehen die entfallenden Bruttoausgaben für das Asylbewerberleistungsgesetz von 842,53 Mio. Euro sowie Einsparungen bei den Kosten für Unterbringungskosten entgegen.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des bereits auf BT-Drs 16/10837 (G079) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit abgelehnt wurde