Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG) (G-SIG: 12020427)
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage J13 Siehe auch J28<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> EG-Regelungen zum Güterverkehr<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Wettbewerbssituation des deutschen Verkehrsgewerbes im Binnenmarkt durch Aufhebung der Tarifbindung beim nationalen Binnenschiffs-, Eisenbahn- und Straßengüterverkehr, vorübergehende Einführung von Höchsttarifen für die Bundeseisenbahnen aus verfassungsrechtlichen Gründen, Umwandlung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in eine selbständige Bundesoberbehörde mit der Bezeichnung Bundesamt für Güterverkehr; Änderung und Aufhebung versch. §§ Güterkraftverkehrsgesetz, Änderung der §§ 6 und 8 Allgemeines Eisenbahngesetz, der §§ 16 und 46 Bundesbahngesetz, des § 6 Eisenbahn-Verkehrsordnung, Änderung und Ergänzung versch. §§ Binnenschiffahrtsaufgabengesetz, Änderung § 19 Abfallgesetz, der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnungen A und B); Neufassungsermächtigung; Außerkrafttreten des Binnenschiffsverkehrsgesetzes, des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie versch. nationaler Verordnungen. Es entstehen Kosten von jährlich 77,8 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Ausdehnung des Begriffs kombinierter Verkehr auch auf Seeschiffe, Einsatz von Miet- und Ersatzfahrzeugen im gewerblichen Güterkraftverkehr bis 30t Nutzlast, Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch das Bundesamt für Güterverkehr aufgrund von Bundesgesetzen, Aufgaben des Bundesamtes u.a. Weitermeldung schwerwiegender Verstöße gegen die Verkehrssicherheit, Durchführung statistischer Erhebungen zusammen mit dem Kraftfahrtbundesamt; Änderung der §§ 29, 30 und 48 des Binnenschiffahrtsgesetzes betr. Bestimmung von Lade- und Löschzeiten in Binnenhäfen.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderung § 55 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz: Kontrolle von Kraftomnibussen durch Beauftragte des Bundesamtes für Güterverkehr.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gütertarif/Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr * Güterverkehr/Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr * Bundesanstalt für den Güterfernverkehr/Umwandlung in eine selbständige Bundesoberbehörde Bundesamt für Güterverkehr * Bundesamt für Güterverkehr/Umwandlung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in eine selbständige Bundesoberbehörde Bundesamt für Güterverkehr * Güterkraftverkehrsgesetz/Änderung und Aufhebung versch. §§ GüKG betr. Tarifaufhebungsgesetz * Eisenbahngesetz/ Änderung der §§ 6 und 8 Allgemeines Eisenbahngesetz betr. Tarifaufhebungsgesetz * Bundesbahngesetz/Änderung der §§ 16 und 46 Bundesbahngesetz betr. Tarifaufhebungsgesetz * Binnenschiffahrtsaufgabengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ BinSchAufgG betr. Tarifaufhebungsgesetz * Abfallgesetz/Änderung § 19 AbfG betr. Tarifaufhebungsgesetz * Bundesbesoldungsordnung/Änderung der Anlage I zum BBesG betr. Tarifaufhebungsgesetz * Binnenschiffsverkehrsgesetz/Aufhebung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes durch Tarifaufhebungsgesetz * Verordnung der EG/Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft * Binnenschiffahrtsgesetz/Änderung der §§ 29, 30 und 48 BinSchG betr. Tarifaufhebungsgesetz