Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Aufhebung des Treuhandverhältnisses mit dem Bund im Hinblick auf das Bergmannssiedlungsvermögen nach Wegfall des wohnungspolitischen Ziels der Förderung von Bergarbeiterwohnungen und der Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH in Köln (WBG) als letzter Treuhandstelle, damit Wegfall des Regelungsgehaltes der Gesetze;<br /> Aufhebung Gesetz und Zweites Gesetz über Bergmannssiedlungen sowie Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau<br /> <br /> Bezug: Vergleich des BMF mit der WBG und deren Gesellschaftern zur Verwertung des noch vorhandenen, dem Grund und der Höhe nach seit längerem umstrittenen Bergmannssiedlungsvermögens, gekoppelt mit einem Verkauf der Geschäftsanteile an der WBG an die Vivawest GmbH in Essen