Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) (G-SIG: 11020398)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B52 <br><br><b>Inhalt:</b> Eingliederung von Aussiedlern und Übersiedlern in den Arbeitsmarkt; Änderung §§ 40a, 62a bis e, 106 Abs. 3, 107, 112 Abs. 5 und 134, Einfügung § 242j Arbeitsförderungsgesetz, Änderung § 2 Abs. 1 Vorruhestandsgesetz, § 2 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz: Gewährung eines Eingliederungsgeldes von zwölf Monaten für arbeitslose Aus- und Übersiedler, die im Herkunftsland mindestens fünf Monate als Arbeitnehmer beschäftigt waren, Zahlung eines Eingliederungsgeldes von zwei Monaten bei organisatorischen Problemen, Weiterzahlung des Eingliederungsgeldes bei Teilnahme an einem Deutschsprachlehrgang und einer notwendigen Maßnahme zur beruflichen Bildung, Eingliederungsgeld für die Dauer eines Sprachlehrgangs für Aussiedler, die im Herkunftsland nur zehn Wochen erwerbstätig waren, Erstattung notwendiger Kosten während Sprach- und Berufsbildungsmaßnahmen, Zahlung von Arbeitslosenhilfe nach Ausschöpfung des Eingliederungsgeld-Anspruchs; Änderung §§ 74, 90a und 94 Bundesvertriebenengesetz: ausländerrechtliche Regelung für den Nachzug von Familienangehörigen von nichtdeutschen Ehegatten eines Aussiedlers; Änderung §§ 237 Abs. 1 und 295, Einfügung § 241 Lastenausgleichsgesetz, Änderung §§ 7 und 8 Abs. 1 Flüchtlingshilfegesetz, § 9 der 2. Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz: Festsetzung eines Pauschbetrags für Hausratsentschädigung und entsprechende Leistungen, Wegfall der Einkommensgrenzen für Übersiedler; Änderung § 5 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, § 1 Abs. 5, 9a und c, 25a Häftlingshilfegesetz: Einschränkung der Vererbbarkeit von Ansprüchen; Änderung § 25 Abs. 1 und 26 Abs. 2 Wohnungsbaugesetz, § 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Wohnungsbaugesetz für das Saarland, § 16 Wohngeldgesetz, §§ 7e, 10a Abs. 4 und 52 Abs. 22 Einkommensteuergesetz. Durch das Gesetz entstehen Minderausgaben von 430 Mio DM bei der Bundesanstalt für Arbeit, nicht bezifferbare Mehrbelastungen des Bundes bei der Arbeitslosenhilfe, Mehrkosten von etwa 25 Mio DM durch die Änderungen von Lastenausgleichsgesetz und Flüchtlingshilfegesetz, Minderausgaben durch Änderungen des Wohngeldgesetzes von 38 Mio DM (1990), 74 Mio DM (1991), 100 Mio DM (1992) und 116 Mio DM (1993) sowie geringfügige Steuermehreinnahmen durch die Änderungen des Einkommensteuergesetzes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zahlung eines halbierten Eingliederungsgeldes an Sprachkursteilnehmer mit einer Teilzeitarbeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eingliederungshilfe/Eingliederung von Aus- und Übersiedlern durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Aussiedler/Eingliederung von Aussiedlern durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Übersiedler aus der DDR/Eingliederung von Übersiedlern durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. zahlreicher §§ AFG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Vorruhestandsgesetz/Änd. § 2 VRG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Altersteilzeitgesetz/Änd. § 2 Altersteilzeitgesetz durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Sprachförderung/Eingliederung von Aussiedlern durch Sprachförderung * Deutsche Sprache/Eingliederung von Aussiedlern durch Sprachförderung * Berufliche Bildung/Eingliederung von Aussiedlern durch Berufsbildungsmaßnahmen * Arbeitslosenhilfe/Arbeitslosenhilfe für Aus- und Übersiedler * Bundesvertriebenengesetz/Änd. §§ 74, 90a und 94 BVFG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Lastenausgleichsgesetz/Änd. §§ 237 und 295, Einfügung § 241, Änd. § 9 VO über Ausgleichszahlungen nach dem LAG * Flüchtlingshilfegesetz/ Änd. §§ 7 und 8 FlHG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Änd. § 5 KGEG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Häftlingshilfegesetz/Änd. §§ 1, 9 und 25a HHG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Wohnungsbaugesetz/ Änd. §§ 25 und 26 WoBauG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Wohngeldgesetz/Änd. § 16 WGG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Einkommensteuergesetz/Änd. §§ 7e, 10a und 52 EStG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Saarland, Land/Änd. §§ 14 und 15 WoBauG für das Saarland durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Eingliederungshilfe/Zahlung eines halbierten Eingliederungsgeldes an Sprachkursteilnehmer mit einer Teilzeitarbeit * Teilzeitarbeit/ Zahlung eines halbierten Eingliederungsgeldes an Sprachkursteilnehmer mit einer Teilzeitarbeit